Erfordernisse an die Rechnungsstellung

  • Name und Adresse des Leistungserbringers sowie die Nummer, unter welcher er im Register der Steuerpflichtigen eingetragen ist (abgekürzt: MWST-Nr.)
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers (die Rechnung darf nicht auf einen Mitarbeiter lauten)
  • Datum und Zeitraum der Lieferung oder Dienstleistung
  • Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung oder Dienstleistung
  • das Entgelt für die Lieferung oder Dienstleistung
  • den auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag. Dieser muss ausdrücklich als Mehrwertsteuer (MWST) bezeichnet und mit dem Steuersatz versehen sein; wurde zu Preisen einschliesslich MWST fakturiert, so genügt die Bezeichnung „inkl. MWST“ mit der Angabe des Prozentsatzes, zu welchem sie im Entgelt enthalten ist.

Falls die Rechnungen diese Bedingungen nicht erfüllen, werden die nicht korrekten Rechnungen nicht zurückerstattet. Die Rechnungen der Messeveranstalter sind in der Regel formell korrekt. Insbesondere bei Hotel- und Restaurantrechnungen ist darauf zu achten, dass die obenerwähnten Punkte auf der Rechnung enthalten sind. Sie haben das Anrecht, vom Leistungserbringer eine korrekte Rechnung zu verlangen.

Verbindliche Einreichefrist

Der Antrag ist zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des auf die Vergütungsperiode nachfolgenden Jahres einzusenden. Die gesetzliche Einreichefrist ist nicht verlängerbar. Massgebend ist das Datum des Poststempels.