Fiskalvertretungen für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind bzw. werden, müssen laut MWST-Gesetz einen Steuervertreter/Fiskalvertreter bestimmen.

Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung in diesem Gebiet. Unsere Dienstleistung umfasst

  • die Anmeldung der Steuerpflicht bei der Eidg. Mehrwertsteuer
  • die formelle Prüfung der Rechnungsbelege
  • das Erstellen und Prüfen der periodischen Mehrwertsteuerabrechnung aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • die Abmeldung bei Beendigung von der Steuerpflicht
  • der Kontakt zu der Eidg. Mehrwertsteuer

Auftrag als Fiskalvertreter (PDF)
Vollmacht (PDF)